4. Großveranstaltungen ab 100 Teilnehmer

4.1. Zweck der Förderung

Kinder- und Jugendveranstaltungen sind förderungswürdig, wenn sie an den Interessen junger Menschen anknüpfen. Sie sollen von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden können. Sie sollen zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

4.2. Förderungsvoraussetzungen

Bei der Veranstaltung müssen mindestens 100 Teilnehmer anwesend sein.
Die Mindestdauer einer Maßnahme beträgt sechs Stunden.

4.3. Umfang der Förderung

Der Höchstsatz je Veranstaltung beträgt 500.- €.

4.4. Verfahren / Antragstellung

4.4.1. Vorantrag

Die Anträge sind formlos, spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung, beim KJR-Garmisch-Partenkirchen einzureichen. Dem Antrag sind eine (vorläufige) Einladung / Ausschreibung und eine Beschreibung / Ablauf der Veranstaltung beizulegen. Der Antragsteller erhält vor der Maßnahme einen Bescheid über die Höhe des zu erwartenden Zuschusses.

4.4.2. Verwendungsnachweis

Spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung ist beim Kreisjugendring ein Veranstaltungsbericht einzureichen und, wenn vorhanden, Kopien der Berichterstattung in der lokalen Presse

Keine Antragsformulare verfügbar, weil formlose Antragstellung.