Aktualisierte Zuschussrichtlinien

Einstimmig haben die Delegierten der Aktualisierung der Zuschussrichtlinien zugestimmt, die ab 01.01.2021 in Kraft tritt.

Im Grunde bleibt fast alles gleich – die Zuschusssätze werden erstmals seit 2009 erhöht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um einen Ausgleich zur Inflation in den vergangenen Jahren und bei den Freizeitzuschüssen bekommt die Juleica ein stärkeres Gewicht: Jugendleiter mit Juleica werden deutlich höher bezuschusst. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, dass sich die Jugendverbände um die Aus-und Fortbildung ihrer Jugendleiter einsetzen.

Neu sind die Zuschussarten

  • Grundförderung für Träger mit einer zentralen Leitungsstelle auf Landkreisebene und
  • Richtlinien für die Förderung von Beiträgen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

Weitere Änderungen, die beschlossen wurden:

  • Zuschusssätze und die Höchstgrenze bei den Freizeitzuschüssen
  • Mindestteilnehmerzahl bei Großveranstaltungen jetzt bei 100, vorher 150
  • Grundförderung: einfachere Berechnung durch feste Sätze, Sockelförderung 100 € je Antragstellerund 50 € je Juleicainhaber den er nachweisen kann und
  • zusammen mit der Juleicapauschale eine neue Antragsfrist zum 30.04. des Jahres.

-> mehr Informationen zu den neuen Zuschussrichtlinien

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